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BEDINGUNGEN
WER DARF EINE .EU - DOMAIN
REGISTRIEREN ?
AUFLAGEN AN DEN DOMAININHABER 1.)
Sitz: Wohnsitz, ein Büro oder ein Lizenznehmer mit
Adresse in der Europäischen Union. Daher sind NICHT berechtigt:
Schweiz, Liechtenstein, Kroatien, Rumänien, Bulgarien..
2.) AGBs: Der
Domaininhaber muss den AGBs des Registrars und der Registrierungsstelle
zustimmen. 3.) Antragsstellung:
Die Antragsstellung muss direkt über einen Akkreditierten
EU-Registrar erfolgen. Eine Bestellung über einen Webdesigner
oder Provider ist nur unter sehr engen Bestimmungen überhaupt
zulässig. Werden diese nicht eingehalten, droht der Entzug
der bereits delegierten Domain! Prüfen
Sie daher vorab, ob Ihr Geschäftspartner EU-Registrar ist
unter: http://list.eurid.eu/registrars/ListRegistrars.htm?lang=en
AUFLAGEN AN DEN DOMAININNAMEN
1.) Erlaubt sind folgende
Zeichen: Buchstaben des Alphabets A-Z, Zahlen 0-9 und
Bindestrich(e). 2.) Bindestrich:
Ein Bindestrich darf nicht an dritter oder vierter Stelle des
Domainnamens oder am Anfang oder Ende der Domain stehen.
3.) IDN-Domains: Umlaut-Domains
(öäü.eu,..) werden vorerst nicht registrierbar
sein.
4.) Länge der Domain: Die
maximale Zeichenanzahl liegt zwischen mindestens 2 und maximal
63 Zeichen. |
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