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FAQ ".EU"
Häufig gestellte Fragen:
Zeitplan
der EU-Vorregistrierungsphasen und der allgemeinen Vergabe
F: Markenrecht – wir
haben das Markenrecht (Wortmarke) für xxx-immobilien. Berechtigt
uns diese Marke auch die Domain „Immobilien.eu“
bereits in der ersten Sunrise Periode zu schützen ?
A: Das „Rule-Book“ – also die detaillierte
Verordnung, wie genau die Prüfung durch die internationale
Unternehmensberatung PriceWaterhouseCooper stattfinden wird,
sollte im Laufe des Monats September 2005 online unter: http://www.validation.pwc.be
und unter http://eurid.eu
publiziert werden. Danach kann ich diese Frage korrekter beantworten.
Sicher ist derzeit, dass eine gültige Marke jedes Mitgliedslandes
„gleich viel“ wert sein wird. Es ist somit nicht
nötig eine Gemeinschaftsmarke zu besitzen. Die beschriebene
Marke wird Ihnen die Möglichkeit geben xxx-immobilien.eu
und xxximmobilien.eu zu registrieren. Meiner Meinung nach, wird
jedoch die Registrierung von immobilien.eu damit nicht möglich
sein.
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F: Wie kann ich meine Domainbestellung
verfolgen?
A: Sie erhalten bei Aktualisierer einen eigenen Kundenlogin
(kostenlos). Innerhalb dieses Bereiches sehen Sie vorab
Ihre von Ihnen angelegte „Wunschliste“ an Domains,
und nach Zahlung sehen Sie die Bestätigungmitteilung, dass
wir die jeweiligen Domains zu den jeweiligen Sunrisephasen einreichen
werden. Nach Start der Übermittlung an EURid wird eine
spezielle .eu Whois-Datenbank auf den Seiten der EURid zur Verfügung
gestellt. Diese ermöglicht es Ihnen, für den eingegebenen
Domainnamen folgende Daten abzurufen:
1.) Wieviele Anträge hat EURid
für diesen Domainnamen erhalten und in welcher Reihenfolge
kamen diese Anträge in das Registrierungssystem. 2.)
Name und Adresse des Bewerbers 3.)
Stichtag für den Bewerber, um seine Dokumentation an den
Validationagent zu schicken. 4.)
Das Datum, wann die Dokumentation bei der EURid eingegangen
ist.
5.) Der Status des Antrages (Pending
= in Bearbeitung, Accepted = Angenommen, Rejected = Abgelehnt,
usw.)
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F: Was, kann ich machen, wenn ich
glaube, dass EURid oder PWC
(PriceWaterhouseCoopers) einen Fehler mit Ihrer Bewertung
bzgl. meiner Bewerbung gemacht haben?
A: Beide Parteien werden die größten Anstrengungen
unternehmen, um sicherzugehen, dass alle Bewerber korrekt und
nach bestem Wissen und Gewissen behandelt werden. Falls Sie
trotzdem glauben, dass Ihre Bewerbung nicht korrekt bewertet
wurde, haben Sie die Möglichkeit, den Bescheid in einem
"Alternative Dispute Resolution Service" anzufechten.
Dieser Service wird noch für diejenigen eingerichtet, die
annehmen, dass die Registry konträr zur "Public Policy
Rule" gehandelt hat.
Bitte beachten Sie:
Falls sie Widerspruch einlegen, um den Namen auf eine andere
Person zu übertragen, kann es sein, dass die Registrierung
annulliert aber nicht auf den Kläger übertragen wird.
Ist ein weiterer Antrag für den Domainnamen in der Warteschlange,
so wird dieser abgearbeitet. Gibt es keine anderen Antragsteller
für den Namen, so wird der Domainname nach dem "first-come-first-served"
Prinzip zur generellen Registrierung nach Ablauf der "Sunrise
Period" freigegeben.
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F: Welche Rahmenbedingungen der EU-Kommission
regeln die Vergabe und den Betrieb der EU-Domains?
A: Zum einen die Verordnung EG-874/2004 vom 28.4.2004
Deutsch
| Englisch
Zum anderen die Verordnung Nr. 733/2002 des EU-Parlamentes
und des Rates vom 22. April 2002:
Deutsch
| Englisch
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F: Laufzeit einer registrierten Domain
A: Eine .eu Domain wird mit einer Laufzeit von einem
Jahr registriert. Die Domain wird nach dem Jahrestag verlängert
und die Registrierungsgebühr wird dem Registrar von dessen
Account abgebucht
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F: Wer schlichtet bei Streitfällen?
A: Für Streitfälle um „.EU“-Domains
ist gemäß einer Verordnung des Europäischen
Parlaments ein eigenes Schiedsgericht vorgesehen. Es wird laut
EU-Verordnung ein der UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution
Policy) ähnliches Verfahren eingerichtet, wie es die WIPO
(World Intellectual Property Organisation) bereits seit Jahren
unter anderem für .com-Domains anbietet.
Die EURid hat hierfür das in Prag ansässige Schiedsgericht
der Wirtschafts- und Agrarkammer der Tschechischen Republik
zum außergerichtlichen Streitschlichter für Streitigkeiten
um .eu-Domains berufen. (www.arbcourt.cz/de/de_index1.htm)
Schiedsgericht bei Domainschwierigkeiten
http://adreu.eurid.eu
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F: Was bedeutet first-come first-served?
A: Das first-come-first-served Prinzip (auch als "Windhundverfahren"
bekannt) ist die Art der Auftragsbearbeitung, die von allen
offiziellen .EU-Registraren und EURid zum Einsatz kommt.
Alle Aufträge für Vorregistrierungen, Sunrise-Vorregistrierungen
und normalen Domainaufträgen nach dem Landrush werden mit
einem exakten Zeitstempel versehen und in der Reihenfolge der
Auftragserteilung bearbeitet. "Wer zuerst kommt, mahlt
zuerst.".
Das Verfahren kommt bei der .EU-Registrierung nicht freiwillig
zum Einsatz, sondern ist Bestandteil der EU-Verordnung 874/2004
vom 28. April 2004 (Artikel 5, Absatz 2) und der EU-Verordnung
733/2002 vom 22. April 2002.
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F: Welche EU-Domains dürfen für
die Registrierung nicht verwendet werden?
A: Eurid.eu; registry.eu, nic.eu, dns.eu, internic.eu,
whois.eu, das.eu, coc.eu, eurethix.eu, eurethics.eu, euthics.eu
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F: Was, wenn ich glaube dass eine
Sunrise .eu domain vom Antragssteller spekulativ oder missbräuchlich
registriert wurde?
A: Jede Partei kann eine ADR Prozedur gegen eine andere
Partei, für die eine .eu Domain registriert wurde, einleiten,
wenn die Kriterien für eine spekulative und missbräuchliche
Registrierung, nach Artikel 21 der Public Policy Rules, gegeben
sind.
Falls das ADR-Gremium die Beschwerde bestätigt, kann der
Domainname zum Kläger transferiert werden, vorausgesetzt
er erfüllt die Kriterien für eine Registrierung.
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F: Wie funktioniert der Ablauf in
den Sunrise-Phasen ?
A: Während der "Sunrise Period" werden
Bewerber für eine .eu Domain nach dem "first-come-first-served"
Prinzip behandelt.
Jeder Bewerber für einen Domainnamen muss uns innerhalb
von 40 Tagen den akzeptablen Nachweis am Anspruch des Namens
erbringen. Wird einem Antrag erfolgreich stattgegeben, wird
der Domainname auf den Antragssteller delegiert. Der Domainname
wird erst nach einer 40-Tages-Frist verwendbar sein, um etwaige
Fehler und Beschwerden berücksichtigen zu können.
Alle späteren Bewerbungen für den gleichen Namen werden
benachrichtigt. Sämtliche Bewerbungen werden mit Eingabe
des Domainnamens öffentlich einsehbar dargestellt werden.
Sollte der erste Bewerber für einen Domainnamen es nicht
innerhalb der 40-Tages-Frist schaffen, den Nachweis am Domainnamen
zu erbringen, wird der Antrag abgelehnt. Der Validierungsagent
prüft dann den zweiten Antrag, bzw. alle weiteren, bis
ein gültiger Antrag gefunden wird. Falls keiner der Antragssteller
innerhalb der 40-Tages-Frist einen gültigen Nachweis am
Namen erbringen kann, wird der Domainname wieder freigegeben
und kann wieder allgemein nach dem Prinzip "first-come-first-served"
registriert werden.
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